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Menschen mit intensivmedizinischem Pflegebedarf wünschen sich, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Fortschritte in Medizin und Medizintechnik machen das möglich. Damit es trägt, braucht es mehr als Technik — es braucht Menschen, die immer wiederkommen.
Menschen mit intensivmedizinischem Pflegebedarf — etwa bei Heimbeatmung, Tracheotomie, ALS oder hoher Querschnittlähmung — haben Anspruch auf eine 24-Stunden-Intensivbetreuung im eigenen Zuhause.
Antragstellung und Beratung
Wir übernehmen sämtliche erforderlichen Anträge und Absprachen mit Ihrer Krankenkasse als Leistungsträger und mit Ihrem Hausarzt. Darüber hinaus beraten wir zur Anpassung Ihres Wohnbereichs, damit Technik und Alltag zusammenpassen.
Pflegeteams vor Ort
Examinierte Pflegefachkräfte stellen die 24-Stunden-Betreuung in konstanter Zusammensetzung mit einer Teamleitung sicher. Bei Urlaub oder Krankheit stellen wir Ersatzkräfte.
Organisation von Therapien
Logopädie, Physio- und Ergotherapie führen erfahrene Therapeuten aus der Umgebung bei Ihnen zu Hause durch. Die hausärztliche Versorgung übernehmen niedergelassene Allgemeinmediziner, bei Bedarf kommen Fachärzte hinzu. Zu Arztterminen begleiten unsere Fachkräfte Sie.
Alltag statt Stillstand
Einkäufe, Spaziergänge, Familienbesuche, Kino, Theater, auch Urlaube — wir unterstützen bei der Gestaltung Ihrer Tagesabläufe. Die Versorgung geht mit.
Hauswirtschaftliche Betreuung
Die hauswirtschaftliche Versorgung kann entweder durch Familienangehörige oder durch beauftragte Dritte erfolgen. Wir stimmen das gemeinsam ab.
1:1-Versorgung
Eine Fachkraft für einen Menschen, über den gesamten Dienst hinweg. Wo Beatmung, Trachealkanüle und Monitoring im Spiel sind, entscheidet nicht die Technik über die Sicherheit, sondern wer daneben sitzt.
Kostenübernahme
Wer zahlt die häusliche Intensivpflege?
Die häusliche Intensivpflege ist Teil der häuslichen Krankenpflege nach dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) — zunächst also eine Leistung der Krankenversicherung, nicht der Pflegeversicherung nach SGB XI.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme: eine Kostenzusage der Kranken- oder Unfallversicherung, dazu ein ärztliches Attest und eine Verordnung häuslicher Krankenpflege, ausgestellt vom behandelnden Arzt aus Klinik oder Reha. Beide Unterlagen müssen die medizinische Notwendigkeit und den zeitlichen Umfang bestätigen.
Zur Eigenbeteiligung: Je nachdem, in welcher Höhe die Gesamtkosten nach SGB V und SGB XI übernommen werden, bleibt in manchen Fällen ein Eigenanteil. Bisher haben wir gemeinsam mit Kunden und Angehörigen immer eine tragfähige Lösung gefunden — die Einzelheiten besprechen wir persönlich.
Schreiben Sie uns kurz, worum es geht — Diagnose, Wohnort und ab wann eine Versorgung gebraucht wird. Wir melden uns zurück und sagen Ihnen ehrlich, ob und ab wann wir übernehmen können.